Impfung gegen die saisonale Grippe 2009

eingeschränkte Kostenübernahme der Krankenkassen

In den vergangenen Jahren haben die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz für alle Versicherten die Kosten der Impfung gegen die saisonale Grippeimpfung übernommen. Mit dieser freiwilligen Leistung der Krankenkassen wurde das Ziel verfolgt, die Anzahl der Grippekranken so gering wie möglich zu halten, um so die Vermischung des saisonalen Grippevirus mit einem möglichen Pandemievirus zu verhindern.

Leider sind die Kassen in Rheinland-Pfalz genau in dem Jahr, in dem die WHO eine Grippe-Pandemie ausgerufen hat, nicht mehr bereit, allen Versicherten die saisonale Grippeimpfung anzubieten.
Dies bedeutet, dass laut Schutzimpfungs-Richtlinie nur noch diejenigen Bürgerinnen und Bürger zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gegen die saisonale Grippe geimpft werden dürfen, die zu den Risikogruppen gehören.

Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt wird Sie darüber informieren, ob die saisonale Grippeschutzimpfung für Sie persönlich sinnvoll ist, und ob Ihre Kasse die Kosten hierfür übernimmt.

Sollte die Impfung für Sie persönlich empfehlenswert sein, obwohl Sie nicht zu den in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Risikogruppen gehören, wird Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt den Impfstoff privat verordnen und Ihnen die Impfleistung in Rechnung stellen.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Kasse in Verbindung zu setzen und die Kostenerstattung für die saisonale Grippeimpfung zu beantragen.

Ärzte bringen ihre Patienten und Patienten ihre Ärzte mit

Bürgerveranstaltung im Juli in der Stadthalle Alzey

Im Juli 2009 fand zusammen mit dem Gesundheitsnetz Region Alzey e. V. eine neuartige Bürgerveranstaltung statt: „Ärzte und Patienten vor der Wahl: Es geht um Ihre gesundheitliche Versorgung, vor allem in der Zukunft!“. Von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurde das neue Konzept „Ärzte bringen ihre Patienten mit und Patienten bringen ihre Ärzte mit!“, vorgestellt. SR Dr. Günther Gerhardt, Vorstandsvorsitzender der KV Rheinland-Pfalz, eröffnete den Abend mit einer Präsentation. Er stellte kurz die KV RLP vor und erörterte dann auf verständliche Weise komplexe gesundheitspolitische Themen anhand von Beispielen und Schaubildern. Unter den Gästen waren viele Haus- und Fachärzte anwesend, denn so konnten im Verlauf einer sich anschließenden Diskussionsrunde die Fragen von Bürgern zufriedenstellend beantwortet werden. Auch erklärten viele Ärzte ihr Handeln in verschiedenen Situationen und dass ihnen oft aufgrund von Paragraphen und gesetzlichen Bestimmungen die Hände gebunden seien. Dr. Gerhardt fand die passenden Abschlussworte für den Abend: „Man hört so oft, dass die Ärzte alles machen dürfen, was sie wollen: Das stimmt nicht!“

Die Bürgerveranstaltung in Verbindung mit dem neuen Konezpt der KV RLP fand sowohl bei Ärzten als auch bei Bürgern einen hohen Zuspruch. Man spürte beim Verlassen des Saales ein neues Gefühl der Verbundenheit zwischen Ärzten und Patienten, es ist ein Fundament des Vertrauens errichtet worden, auf dem man weiter aufbauen kann.

Wiederholung Nachtvorlesung am 26.05.2010

„Schmerzen überall“ lautet abermals das Thema der Nachtvorlesung am Mittwoch, 26. Mai, 19 Uhr, im S-Forum der Sparkasse in der Bleichstraße. Aufgrund des großes Interesses am 05.05.10 wurde von allen Beteiligten eine Wiederholung beschlossen. Referenten sind Dr. Friedel Rohr, Allgemeinmediziner aus Framersheim, Dr. Christof Keller, Chefarzt der Neurologie an der RFK Alzey, Jochen Petersen, Oberarzt aus der Akutpsychiatrie der RFK, Dr. Ralf Loos, Neurologe aus Alzey, sowie Dr. Martin Hesse, Internist und Rheumatologe aus Bad Kreuznach. Die Moderation hat Sanitätsrat Dr. Günter Gerhardt; der Eintritt ist frei. Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage des Gesundheitsnetzes Alzey, www.gn-az.de.


Allgemeine Muskelschmerzen

Dr. Rohr hält zunächst einen einführenden Vortrag zum Thema „Fibromyalgie“, bevor sich Dr. Keller ebenfalls diesem Syndrom widmen wird. Fibromyalgie ist gekennzeichnet durch das Auftreten mehrerer Symptome. Im Vordergrund stehen ein allgemeiner Muskelschmerz sowie eine begleitende chronische Erschöpfbarkeit.

Auch der Magen-Darm-Trakt ist durch Störungen des Verdauungsablaufs betroffen. Aktuell geht die Wissenschaft davon aus, dass es sich bei der Erkrankung um eine Stressverarbeitungsstörung handelt. Das Erkrankungsmaximum liegt zwischen dem 40. und 60. Lebensjahr; Frauen sind häufiger betroffen als Männer. Therapeutisch besteht die Notwendigkeit einer Kombination aus Medikamententherapie, Verhaltenstherapie/Entspannungsverfahren sowie Physiotherapie. Hierdurch können Alltagsfunktionen und Lebensqualität gefördert werden.

Jochen Petersen spricht über somatoforme Schmerzstörungen, die in Verbindung mit emotionalen Konflikten oder psychosozialen Belastungsformen auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass sowohl biologische als auch psychologische Faktoren in unterschiedlicher Ausprägung an der Entstehung beteiligt sind.


Gründliche körperliche Untersuchung

Bei neuropathischen Schmerzen liegt eine Schädigung des weiterleitenden Nervensystems vor. Hieraus ergeben sich Besonderheiten für die Behandlung eines solchen Schmerzes; Dr. Ralf Loos informiert über diese Verfahren.

Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates schließlich sind das Thema von Dr. Martin Hesse.
Ursachen können entzündlicher Art, degenerativer (verschleißbedingter) oder psychosomatischer Art sein. Wichtig ist die genaue Befragung des Patienten hinsichtlich Art, Ort und zeitlichem Auftreten der Schmerzen. „Durch gründliche körperliche Untersuchung kann die Lokalisation der Schmerzen meist eindeutig den Gelenken, der Wirbelsäule, Muskulatur oder den Sehnen zugeordnet werden“, unterstreicht Dr. Hesse.

Die Diagnostik kann durch Blutuntersuchungen, Ultraschall, eine Röntgenuntersuchung, Computer- oder Kernspintomographie abgerundet werden. Je nach Ergebnis kann die weitere Behandlung beim Rheumatologen, Orthopäden, Schmerztherapeuten oder Psychologen erfolgen.

RLP beim Protesttag der Ärzte/Psychotherapeuten

am 18.01.06 auch mit landesweiten Aktionen dabei

Im Zusammenhang mit dem nationalen Protesttag der Ärzte/Psychotherapeuten am 18.01.06 in Berlin weist die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) darauf hin, dass für diejenigen Ärzte und Psychotherapeuten, welche in Berlin selbst nicht teilnehmen können, landesweite Aktionen geplant werden, um auch diesen die Möglichkeit zu geben, ihren Protest zu artikulieren. Zu diesem Zweck hat sich ein Aktionsbündnis freier Ärzteverbände unter Beteiligung des Hartmannbundes RLP, Hausärzteverband RLP, Facharztverband RLP, Berufsverbände, Medi Südwest, Ärztegenossenschaften, Ärztenetze und -verbünde zusammengeschlossen, um die Veranstaltugnen zu organisieren.

„Die im Rahmen einer betriebswirtschaftlich kalkulierten Gebührenordnung zur Verfügung gestellten Honorarmittel bedienen kostendeckend lediglich 2/3 der von den Vertragsärzten/Psychotherapeuten erbrachten Leistungen. Viele Praxen sind hierdurch von Insolvenz bedroht“ betont der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Heinz Schmidt. „Verstärkt wird diese Situation durch die im Gesetzentwurf angedrohte Haftung des einzelnen Vertragsarztes durch sofortige quartalsbezogene Regressierung (Malusregelung) für die Überschreitung vorgegebener Tagestherapiekosten im Rahmen der Arzneimittelverordnung. Vor dem Hintergrund von mehr als 12.000 Ärzten, welche ihrem Land bereits den Rücken zugekehrt haben und zwischenzeitlich bereits im Ausland arbeiten, muss die Frage diskutiert werden, wie lange unter solchen Bedingungen eine flächendeckende, qualifizierte, dem Stand der medizinisch-technischen Entwicklung entsprechende ärztliche/psychotherapeutische Versorgung noch aufrecht erhalten werden kann“ fordert Dr. Schmidt. „Hier droht kein Ärztemangel, sondern eine Ärzteflucht.“

Die KV RLP unterstützt die Forderungen der Ärzteschaft und begrüßt die verstärkte Geschlossenheit, mit der diese vorgetragen werden. Der Vorstand der KV RLP weist auf die große Bedeutung einer hohen Beteiligung an der Zentralveranstaltung in Berlin hin. „Dass darüber hinaus von den Ärzteverbänden Aktionen innerhalb von Rheinland-Pfalz geplant und organisiert werden, wird von vielen, die der Veranstaltung in Berlin nicht beiwohnen können, sicher positiv angenommen“, so Schmidt.

Die KV RLP bittet die Ärzte/Psychotherapeuten im Rahmen ihrer Protestaktionen durch Organisation eines Notdienstes die medizinische Versorgung der Bevölkerung an diesem Tag sicherzustellen. Informationen über Organisation und Ablauf der Aktionen können über die KV RLP am Sitz der Hauptverwaltung und über die Regionalzentren abgerufen werden.

Für weitere Fragen oder Interviewwünsche rufen Sie gern an:
Monja Bungert, Tel.: 06131/326-115

AOK bedient sich KBV-Zahlen zur gezielten Irreführung

Stellungnahme zur Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen

Mit hoher Arbeitslosigkeit und niedrigen Löhnen begründet die AOK ihren Anspruch auf Honorarverzicht der Ärzte: „Für Ärzte kann es insgesamt nur dann mehr Geld geben, wenn auch die Beitragszahler der Kassen wieder deutlich besser verdienten als heute.“

Fakt ist heute: Die Versicherten der AOK und anderer Krankenkassen verlangen von Ihrem Arzt stets eine bestmögliche medizinische Versorgung. Mehr als 100.000 niedergelassene Ärzte kommen diesen Ansprüchen Tag für Tag in deutschen Praxen nach – regelmäßig unter selbstausbeuterischem Einsatz.

Fakt ist heute: Eine angemessene Vergütung für hochwertige ärztliche Dienstleistungen wird im GKV-System nicht bezahlt. Selbst hinter den betriebswirtschaftlichen Kalkulationen des neuen EBM 2005 bleibt das derzeit ausgezahlte Honorar je nach Bundesland und Fachrichtung um bis zu 50% zurück.


Absurd: Veraltete Quellen

Die AOK führt ins Feld, dass der durchschnittliche Hausarzt Euro 80.000 Praxis-Gewinn aus GKV-Tätigkeit zieht. Dieser Wert wurde errechnet mit Zahlen aus 2003 und aus 1999 und verkennt zweierlei: Zum einen hat der neue EBM in vielen Praxen zu erheblichen Honorareinbußen geführt. Zum anderen liegen allen Statistiken PKV-subventionierte Praxen zugrunde. Die reine GKV-Praxis wäre heute wirtschaftlich längst nicht mehr zu führen – ein reines Zuschussgeschäft.


Widerlegt: Ein Zahlenbeispiel

Um statistischer Vernebelung zu entgehen, hilft gesunder Menschenverstand und ein konkretes Zahlenbeispiel:

In den meisten KVen ist die abrechenbare GKV-Leistung pro Zulassung auf 600.000-800.000 begrenzt (Quelle: regionale Honorar-Verteilungs-Verträge). Für Nordrhein gilt ein Durchschnittswert von 612.066 Punkten. Hinzu kommen (bei 800 Fällen/Quartal) 72.000 unbudgetierte Punkte aus der hausärztlichen Grundvergütung sowie 50.000 Punkte für Gesundheitsuntersuchungen und Früherkennung. Bei einem Auszahlungs-Punktwert zwischen 4 und 4,5 Cent ergibt dies ein GKV-Honorar von durchschnittlich Euro 120.000 pro Jahr.

An Fixkosten stehen dagegen in der durchschnittlichen hausärztlichen Praxis zwei Vollzeitkräfte (Euro 49.920 / Jahr), 100 m2 Raum (Euro 10.800 / Jahr), übliche Praxisausstattung (Euro 15.000 / Jahr), Buchhaltung, Telefon, Versicherungen usw. (Euro 9.900 / Jahr) – summa summarum also Euro 85.620 / Jahr (Quelle: Frielingsdorf – Statistik aus 226 Hausarztpraxen). Hinzu kommen variable Kosten von Euro 6,25 / Patient, bei 800 Scheinen also noch mal Euro 20.000 / Jahr. Als Entgelt für die ärztliche GKV-Leistung sowie für das nicht unerhebliche wirtschaftliche Risiko eines Freiberuflers verbleiben somit durchschnittlich Euro 14.000 pro Jahr.

Folgerichtig können nach aktuellen Angabe der KBV in Deutschland heute rund 30.000 niedergelassene Ärzte (das ist etwa ein Drittel) keine Rücklagen mehr bilden. Diese Praxen haben aus Privat-Liquidationen und GKV-Honoraren gemäß KBV ein verfügbares Einkommen (nach Abzug von Praxiskosten, Versorgungswerk und Steuern) von unter Euro 2.000 pro Monat.


Genug der Vernebelung!

Mit den zweckentfremdeten und veralteten KBV-Zahlen verwischt die AOK diese elementare Wahrheit. Stattdessen beziehen die Kassen in Ihre Haushaltsplanung die ärztliche Opferbereitschaft als festen Faktor mit ein und kalkulieren sich ihre bestehende Deckungslücke einfach zu. Ergebnis: Es reicht doch!

Niedergelassene Ärzte sind daher gut beraten, ihr Handeln künftig an betriebswirtschaftlichen Maßstäben auszurichten. Wer dabei die Patienteninteressen stets im Auge behält, dem kann mit dieser Zukunftsstrategie wenig zustoßen.

Organtransplantation

11.500 Menschen warten auf ein neues Organ

Zahlen und Hintergründe

Die Organtransplantation ist in Deutschland ein etabliertes Behandlungsverfahren. Seit der ersten Organübertragung im Jahr 1963 wurden über 79.000 Transplantate verpflanzt. Über 54.000 davon waren Nieren. Weiterhin werden Lebern, Herzen, Lungen, Pankreata und Dünndärme und Gewebe übertragen.

Nicht alle Patientinnen und Patienten, die dringend auf ein neues Organ warten, können transplantiert werden. Derzeit stehen in Deutschland circa 11.500 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. Im Jahr 2006 konnten etwa 4.000 Transplantationen durchgeführt werden. Jährlich sterben etwa 1000 Menschen, weil für sie nicht rechtzeitig ein lebensnotwendiges Organ zur Verfügung steht.


Voraussetzungen für eine Organspende

Das im Jahr 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz schreibt fest, unter welchen Bedingungen einem Verstorbenen Organe für die Transplantation entnommen werden können. Voraussetzung ist die Feststellung des Hirntodes sowie die Einwilligung zur Organentnahme.

Als Hirntod wird der Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, bezeichnet. Dabei wird durch Beatmung und Medikamente Herz- und Kreislauffunktion des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten. Das Gehirn ist übergeordnetes Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben. Der Hirntod des Organspenders muss von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden.

Für die Einwilligung zur Organspende sieht das Transplantationsgesetz die so genannte „Erweiterte Zustimmungslösung“ vor: Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich seine Entscheidung zur Organspende festgelegt hat, gilt dieser Wille. Ist er nicht bekannt, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt.


Ablauf einer Organspende

Falls in einem Krankenhaus die Möglichkeit für eine Organspende besteht, benachrichtigt das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die Vorbereitung und Durchführung der Organspende von der Feststellung des Hirntodes bis hin zur Organentnahme und zum Transport in das entsprechende Transplantationszentrum.

Die Vermittlung der Organe übernimmt Eurotransplant (ET) in Leiden, Niederlande. ET ermittelt die passenden Empfänger nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Stehen die Empfänger fest, so organisiert die DSO den Transport zu den Transplantationszentren, in denen die Empfänger auf ihr neues Organ warten.


Informationen zur Organspende

Organspendeausweise und Informationsmaterialien erhalten alle Interessierten beim Infotelefon Organspende. Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der DSO und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-90 40 400 stehen hier montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr Expertinnen für Fragen bereit.

Im Organspendeausweis kann man seine Entscheidung zur Organspende dokumentieren. Zusätzlich empfiehlt es sich, seine Entscheidung auch in der Familie zu bekannt zu geben, so dass im Falle des Todes die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen kennen.


Im Internet sind Informationen zur Organspende auf den Internetseiten der DSO und der BZgA zu finden:

 www.dso.de
www.organspendeinfo.de

Sterbehilfe, assistierter Selbstmord oder unterlassene Hilfeleistung?

Patientenverfügung ist wichtig für Jung und Alt

Dieser Tage ging die Nachricht „Britische Hausärztin will Tod in der Schweiz“ durch die Presse, die mich als praktizierender Hausarzt doch sehr nachdenklich gemacht hat. Was war geschehen? Eine Kollegin aus England litt an einer fortschreitenden schweren Erkrankung, ihr behandelnder Arzt hatte sie mehrfach darauf hingewiesen, dass sie wahrscheinlich bettlägerig würde und einen langsamen und qualvollen Tod zu erwarten habe. „Das wollte ich nicht“, sagte die 66-jährige kurz vor ihrem Tod. Die Ärztin entschloss sich, in der Schweiz zu sterben und flog deshalb gemeinsam mit ihren drei erwachsenen Kindern nach Zürich. Unter der Obhut von Ärzten beendete sie in einer Privatklinik ihr Leben, in dem sie einen Mix aus starken Schmerzmitteln trank. Ihre Kinder waren zum Todeszeitpunkt anwesend und filmten die Vorkommnisse mit einer Videokamera. Im britischen Fernsehen wurden dann die letzten Stunden der Ärztin zeitversetzt gezeigt.

Dieses Ereignis hat die Debatte über aktive Sterbehilfe in Großbritannien und auch in anderen europäischen Ländern wieder angefacht, ist doch diese aktive Sterbehilfe in vielen Ländern, so auch in Deutschland, verboten. Bei ihr wird aktiv etwas getan, also z.B. ein Medikament verabreicht, um den Tod des Patienten zu erreichen. Daneben gibt es aber auch noch die indirekte Sterbehilfe, wo der Arzt z.B. ein sehr starkes Schmerzmittel (z.B. Morphium) verabreicht, um die Schmerzen zu lindern, aber billigend in Kauf nimmt, dass der Tod eines schwerkranken Patienten dadurch etwas früher eintreten kann, weil die Funktionen von Lunge, Leber oder Nieren beeinträchtigt werden. Eigentlich ist diese indirekte Sterbehilfe auch eine Form der aktiven Sterbehilfe, nur mit dem Unterschied, dass hier in erster Linie eine Symptomkontrolle stattfindet. Das heißt, bei einem Patienten, der am Ende eines langen Leidensweges steht, sollen Symptome, wie Schmerzen, Übelkeit, Verwirrtheit, Appetitlosigkeit, Angst, Depressionen gelindert werden. Das geschieht mit Medikamenten, die als Nebenwirkung praktisch die Lebensdauer verkürzen. Bei ordnungsgemäßem Einsatz ist das nicht strafbar. Es kann sogar die Nichtverabreichung notwendiger Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeiführen zu wollen, als Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung geahndet werden. Diese indirekte Sterbehilfe wird heute auch gerne als palliative Medizin bezeichnet, sie ist der natürliche Mittelweg zwischen Lebensverlängerung um jeden Preis und aktiver Sterbehilfe.

Viele werden sich jetzt beim Lesen die Frage stellen, „wie hätte ich es denn gerne?“. Dafür gibt es die Patientenverfügung, im Volksmund auch Patiententestament genannt, mit der Sie bestimmen können, wie und in welchem Unfang Sie im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung mit Verlust Ihrer Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit medizinisch behandelt werden möchten. Ihr persönlicher Wille ist in dieser Patientenverfügung klar ersichtlich, da er schriftlich festgehalten wurde und alle zwei Jahre von Ihnen aktualisiert wird. Ihre Unterschrift macht aus Ihrem Willen ein rechtsverbindliches Dokument.

Eine Patientenverfügung ist aber nicht nur etwas für ältere Menschen, sondern auch für Jüngere, da sie durch die Gefahren der Straße, risikoreiche Sportarten und gefährliche Krankheiten schnell in lebensbedrohliche Situationen kommen können.

In dieser Patientenverfügung können Sie aber auch festlegen, dass Sie für den Fall der Fälle keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen. Unter diese passive Sterbehilfe fallen beispielsweise der Verzicht auf Beatmung, Dialyse, Wiederbelebung (Reanimation) oder auch der Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Medikamente. Zu was hatte sich jetzt die englische Hausärztin entschieden? Der Jurist spricht hier von einer Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid), also einer Selbsttötung mit Hilfe einer Person (oft eines Arztes), der Medikamente (in diesem Fall sehr starke Schmerzmittel, wahrscheinlich auch eine Überdosis) oder andere Hilfsmittel zum Suizid bereitstellt. Diese Beihilfe zur Selbsttötung ist nicht strafbar.

Wenn das jetzt auch alles ziemlich klar klingt, so steht die Sterbehilfe doch weiterhin im Spannungsfeld zwischen Gesetz und Selbstbestimmung, zwischen staatlichem Anspruch und individuellen Persönlichkeitsrechten, zwischen Strafrecht und Notstand bzw. Notstandshilfe. Die Abgrenzung der aktiven zur passiven Sterbehilfe oder auch der indirekten Sterbehilfe ist im Einzelfall sehr sehr schwierig. Unsere moderne Intensivmedizin hat nämlich dazu geführt, dass die menschliche Existenz am Ende des Lebens vielfache Formen annimmt: Wann ist ein Mensch schwerkrank, todkrank oder gar ein Sterbender: Für z.B. Patienten im Dauerkoma, für Schwerstbehinderte und auch für Alzheimerpatienten im Endstadium müssen Antworten auf die Fragen gefunden werden, was für sie getan werden muss und was mit Ihnen getan werden darf. Mal gesetzt der Fall es wird dem Sterbenskranken ermöglicht, auszuwählen, wie er sein ganz persönliches Sterben gestalten möchte, stößt dann diese Wahlmöglichkeit nicht an ethische und moralische Grenzen. Nicht vergessen werden darf auch der strafrechtliche Aspekt, den vor allem der beachten muss, der um aktive Sterbehilfe gebeten wurde. Es gibt hier auf jeden Fall noch eine Menge Fragezeichen, die von der Politik unter Zuhilfenahme von Ärzten und Juristen angegangen werden sollten.

Trotz vieler unbeantworteter Fragen sollten sich meines Erachtens alle Menschen mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen. Bevor Sie jetzt aber eine solche Patientenverfügung niederschreiben oder einen Vordruck ausfüllen, sollten Sie sich durch entsprechende Literatur oder im Internet genaustens informieren. Dabei müssen Sie sich dann klar werden, was Sie möchten. Sehr hilfreich kann es auch sein, mit dem Hausarzt darüber zu sprechen, eventuell auch mit einem Juristen. Mediziner und Juristen können Ihnen auf jeden Fall behilflich dabei sein, Ihre Wünsche, Vorstellungen und Fragen zu formulieren. Verwandte, der Partner/die Partnerin und Freunde sollten auf jeden Fall bescheid wissen über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Solche Patientenverfügungen können heute schon bei Instituten oder Stiftungen im Internet hinterlegt werden. Das hat den Vorteil, dass Sie alle zwei Jahre an die Aktualisierung erinnert werden. Ein Exemplar Ihrer mit Datum und Unterschrift versehenen Patientenverfügung sollte auch ein von Ihnen eventuell bestimmter Bevollmächtigter erhalten, der im Falle des Falles an Ihrer Stelle Entscheidungen trifft und natürlich der Hausarzt oder ein anderer Sie behandelnder Arzt.

Was sind Noroviren?

Welche Erkrankung verursachen sie – Wie kann man sich schützen?

Was sind Noroviren?

Die Noroviren (wissenschaftlich Norwalk-like-Viren) wurden 1972 entdeckt. Sie gelten heute als die wichtigste Ursache für Magen-Darm-Infektionen des Menschen, die nicht durch Bakterien verursacht werden. Das Norovirus ändert sich kontinuierlich. Dies ist auch einer Gründe dafür, dass auch nach einer Infektion der Mensch nicht vor einer erneuten Infektion geschützt ist.

Wie werden sie übertragen?

Die Noroviren sind extrem ansteckend. Schon wenige Viruspartikel (10-100) sind ausreichend um zu erkranken. Infizierte Menschen scheiden Noroviren mit dem Stuhl oder mit Erbrochenem aus. Stuhl kann schon Noroviren enthalten, wenn noch keine Krankheitssymptome aufgetreten sind und ist nach Abklingen der Erkrankung noch bis zu 2 Wochen infektiös. Das Norovirus ist sehr stabil. Einmal ausgeschieden, kann es für mehrere Tage an Gegenständen und Oberflächen haften bleigen, so dass sich andere Menschen darüber oral infizieren können. Auch Lebensmittel, die mit Noroviren verunreinigt wurden und vor dem Verzehr nicht mehr erhitzt werden, können eine Quelle für Infektionen und Erkrankungen sein. Ausbrüche von Norovirus-Erkrankungen ereignen sich häufig in Gemeinschaftseinrichtungen, wurden aber auch auf Kreuzfahrtschiffen beobachtet.


Welche Erkrankungen rufen sie hervor?

Durch Noroviren können Menschen aller Altersgruppen erkranken. Besonders betroffen sind alte Menschen und Kinder. Die typischen Symptome sind Erbrechen und Durchfall, häufig von Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen und manchmal von Fieber begleitet. Die ersten Symptome treten etwa 24 h nach der Infektion auf und dauern gewöhnlich 1-3 Tage an.

Ist eine Übertragung über Lebensmittel möglich?

Noroviren werden vor allem durch den direkten Kontakt mit erkrankten Personen oder indirekt über verschmutzte Flächen übertragen. Eine Infektion kann aber auch durch kontaminierte Lebensmittel ausgelöst werden, etwa dann, wenn die Hände vor der Zubereitung von Lebensmitteln nicht gründlich gewaschen wurden. Wird das Lebensmittel anschließend nicht ausreichend erhitzt, werden die Noroviren mit dem Lebensmittel „verzehrt“ und können zur Erkrankung führen. Salate, Beeren und rohes Gemüse waren in der Vergangenheit an Norovirus-Ausbrüchen beteiligt. Prinzipiell können aber alle Lebensmittel, die unter mangelhaften hygienischen Bedingungen zubereitet und anschließend nicht ausreichend erhitzt werden, mit infektiösen Noroviren verunreinigt sein. Eine Sonderstellung nehmen Muscheln ein: Sie können Noroviren aus dem Wasser regelrecht anreichern und zu Erkrankungen führen, wenn sie roh verzehrt werden.

Wie kann man sich vor einer Norovirus-Infektion schützen?

Eine Schutzimpfung ist nicht möglich! Hygiene ist oberstes Gebot bei der Vermeidung von Norovirus-Infektionen. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten berücksichtigt werden:

-Gründliches Händewaschen mit Seite
Nicht nur Infizierte sollten sich nach jedem Stuhlgang gründlich die Hände waschen.
-Hygienische Zubereitung von Lebensmitteln
Keine Zubereitung von Lebensmitteln durch Erkrankte. Lebensmittel, mit denen Erkrankte Kontakt hatten, sollten vernichtet oder gekocht werden.
-Erkrankte sollten möglichst wenig Kontakt mit anderen Familienangehörigen haben und möglichst eine eigene Toilette benutzen.

-keine gemeinsame Benutzung von Handtüchern
-Reinigung: mit Stuhl oder Erbrochenem verschmutzte Oberflächen müssen gründlich gereinigt, ggf. desinfiziert werden.

-Geschirr: sollte normal gereinigt werden

-Wäsche: kann normal gewaschen werden.
Diese Maßnahmen sollten für die Dauer der Erkrankung und mindestens 2 Tage danach – besser noch in den folgenden Wochen – beachtet werden. Dies gilt besonders für das gründliche Händewaschen mit Seife (nach Toilettengang, vor der Zubereitung von Speisen).

Weitere Informationen zum Norovirus und zur Norovirus-Infektion finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de
BfR = Bundesinstitut für Risikobewertung www.bfr.bund.de


Gibt es eine Therapie?

Eine medikamentöse Behandlung gibt es nicht. Bei einer Infektion ist eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme wichtig, um der Austrocknungsgefahr zu begegnen. Dies gilt besonders für Kinder und alte Menschen. Ansonsten helfen Ruhe, Zwieback, weißer Reis und ungesüßter Tee, um schnell wieder gesund zu werden.

Was bringt die neue Gesundheitsreform?

Viele Menschen können das Wort „Gesundheitsreform“ schon nicht mehr hören. Seit Juni 2006 wird darüber geredet, gestritten, zeitweise drohte die Koalition daran zu zerbrechen und dann wurde auch immer wieder von Einigung gesprochen. Fakt ist auf jeden Fall, dass aller Kritik zum Trotz diese Reform mit Namen GKV (bedeutet Gesetzliche Krankenversicherung)-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zum 01.04.2007 in Kraft treten wird. Sie macht Druck auf die Krankenkassen, stärker als bisher im Wettbewerb zu agieren. Ob diesem „Zwang zum Wettbewerbsglück“ allerdings Erfolg beschieden sein wird, das wagen entsprechende Experten kaum vorherzusagen. Fragt man Krankenkassenvertreter, was die Gesundheitsreform den Versicherten bringt, bekommt man z.B. zur Antwort: „Sie bietet dem Kunden tatsächlich erst die Möglichkeit, sich auf einem wachsenden Gesundheitsmarkt neu zu orientieren“.

Mittel zum Zweck dieses neuen Wettbewerbs sind gesetzlich verpflichtende sowie freiwillige Wahltarife, welche die Krankenkassen ihren Versicherten entweder anbieten müssen oder können. Den Versicherten steht es dann in der Regel frei, sich für einen solchen Tarif zu entscheiden. Die Versicherten profitieren von diesen Wahltarifen z.B. dadurch, dass sie weniger Beitrag zahlen müssen, sie bei Medikamenten weniger zuzahlen müssen oder auch Prämienzahlungen bekommen. Die Krankenkassen sollen damit Behandlungs- und Arzneimittelkosten sparen.


Ab dem 01. April dieses Jahres gilt:

-Die Krankenkassen müssen spezielle Wahltarife für die Teilnahme der Versicherten an besonderen Versorgungsformen anbieten, wie z.B. der Hausarztzentrierten Versorgung.

-Der Krankenkasse steht es frei, in diesen Wahltarifen festzulegen, ob die Versicherten entweder eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen erhalten.

-Anbieten können Kassen ab dem 01. April reduzierte Selbstbehalttarife, Bonustarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, variable Kostenerstattungstarife sowie Tarife, welche die Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wie z.B. Homöopathika beinhalten.

Ohne, dass man jetzt so einen Wahltarif kennt, könnte das bedeuten, dass Menschen, die sich entscheiden, auf einen Hausbesuch zu verzichten oder auf andere Leistungen, dann wieder weniger bezahlen müssen. Beim Auto kann man sich so einen Selbstbehalttarif ja ganz gut vorstellen, aber bei Krankheiten???? Kostenerstattung würde bedeuten, der Patient kann zu jedem Arzt gehen, er ist praktisch Privatpatient, bekommt von seinem Arzt eine Rechnung, reicht die bei der Krankenkasse ein und bekommt einen bestimmten Betrag erstattet. Der Vertrag mit den besonderen Therapieeinrichtungen wird sicher etwas teurer sein, aber dafür würde die Krankenkasse dann auch z.B. homöopathische Arzneimittel übernehmen oder bestimmte alternative Heilverfahren.

Entscheiden sich Versicherte für einen Selbstbehalt, müssen Sie einen festen Anteil ihrer Behandlungskosten, z.B. 1.000 Euro selbst übernehmen. Dafür reduziert sich der Kassenbeitrag um beispielsweise 600 Euro. Solche Tarife sind hauptsächlich für junge und gesunde Versicherte von Interesse. So ein Selbstbehalt kann aber auch zum Pokerspiel mit der eigenen Gesundheit werden, sind doch die Versicherten 3 Jahre an einen Selbstbehalttarif gebunden. Werden sie in dieser Zeit schwer krank, ist die Belastung durch den Selbstbehalt deutlich höher als die Ersparnis.

Einige Krankenkassen werben mittlerweile damit, dass sie ab 01. April mit bis zu 10 Wahltarifen auf den Markt kommen werden. Wie diese Tarife aussehen werden, darüber sagen die Kassen aus Wettbewerbsgründen noch nichts. Auf jeden Fall hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für alle Tarife, die Kassen freiwillig anbieten können, eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren gilt. Das heißt für die Versicherten: Sie legen sich für diesen Zeitraum auf einen solchen Tarif gegenüber ihrer Krankenkasse fest und die Kasse kann auch vor Ablauf dieser Frist nur in Härtefällen (was immer das bedeutet) gewechselt werden. Prämienzahlungen sind auch gesetzlich in der Höhe begrenzt. Sie dürfen grundsätzlich 20 % der vom Mitglied in einem Jahr getragenen Beiträge, höchstens jedoch 600 Euro, nicht überschreiten.

Ab dem 01. April hat auf jeden Fall der Versicherte die Qual der Wahl. Gingen nämlich alle Kassen zum 01. April mit 10 Wahltarifen an den Start, stünden auf einen Schlag mehr als 2.000 Tarife zur Auswahl. Jeder Versicherte kann sich künftig also unterschiedliche Leistungspakete schnüren und erwartet von seinem Arzt natürlich dann auch, dass er die damit verbundenen Sonderregelungen bis ins Detail kennt. Da ist das Chaos programmiert, vor allem überblicken die Kassen dieses Riesenfeld selbst noch nicht vollständig. Es wird also zukünftig die Frage, bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist, nicht mehr ausreichen. Der Arzt muss wissen, ob sein Gegenüber einen Selbstbehalt vereinbart hat und deshalb lieber ein Privatrezept möchte oder ob er vielleicht einen Wahltarif abgeschlossen hat, der ihm die sonst von der Verordnung ausgeschlossenen Arzneimittel, z.B. homöopathische Mittel, auf Kassenrezept garantiert.

Rechnen sich denn Wahltarife mit Selbstbeteiligung auf jeden Fall für die Krankenkassen? Entsprechende Ökonomieexperten bezweifeln dies. Warum? Mal Gesetz dem Fall eine Krankenkasse hat viele Patienten, die sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Die Patienten bekommen dann natürlich eine Prämienzahlung. Jetzt kann es aber trotzdem sein, dass genau diese Krankenkasse plötzlich eine ganze Menge schwerkranker Patienten hat, die viel Geld kosten. Das kann der Fall sein, weil zunächst einmal viele Menschen zu dieser Krankenkasse gehen, weil sie günstige Tarife anbietet, oder aber die Schwerkranken schon alleine deshalb zunehmen, weil die Versicherten wegen des ausgehandelten Tarifs erst sehr spät (zu spät) zum Arzt gehen. Bei einer Autoversicherung mag das gehen, sie zahlt nur die größeren Blechschäden, die kleineren zahlt der Autobesitzer selbst. Aber kann der Patient wirklich entscheiden, ob es sich hier um einen kleineren Schaden handelt, den er selbst behandelt oder ob es sich um etwas Ernsteres handelt, womit er eigentlich gleich zum Arzt gehen muss?? In der Regel fangen eine harmlose Erkältung und auch eine Krebserkrankung damit an, dass der Patient sich nicht wohl fühlt und er am Anfang schlicht und ergreifend nur sagt: „mir ist es nicht“ oder auf gut rheinhessisch “ mir isses net!“ Ein zu langes Abwarten kann für den Patienten fatale Folgen haben und wird dann für die Krankenkasse auch richtig teuer. Zurück zu dieser ganz speziellen Krankenkasse. Durch die hohen Kosten der Schwerkranken entsteht in der Kasse ein Defizit, was ausgeglichen werden muss. Womit? Natürlich mit einer Beitragssatzerhöhung, die dann zwar später einen anderen Namen haben wird, was den Versicherten allerdings wenig nutzt, müssen sie doch in jedem Fall mehr bezahlen.

Die Gesundheitsreform wirkt sich auch auf Privatversicherte aus, allerdings tritt die größte Änderung für die Private Krankenversicherung (PKV) erst am 01.01.2009 in Kraft, das ist der neue verbandseinheitliche Basistarif. Auch zum 01.09.2009 tritt die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung in Kraft und es wird bei den gesetzlichen Kassen der Gesundheitsfonds eingeführt. Basistarif bedeutet, dass jeder Kunde einer PKV (Bestandskunde) im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif seiner PKV wechseln kann. Nach diesem Zeitraum ist dieser Tarifwechsel nur noch ab dem 55. Lebensjahr oder bei einer finanziellen Hilfebedürftigkeit möglich. In diesem Basistarif sind geringere Prämien vorgesehen, was natürlich auch eingeschränkte Leistungen nach sich zieht. Zunächst aber muss ein solcher Basistarif mit seinen Prämienbegrenzungen, dem Verzicht auf Risikozuschläge und den Leistungsausschlüssen finanziert werden. Wie macht man das? Über ein Umlageverfahren aller PKV-Versicherten. Ab dem 01. Januar 2009 muss auch eine PKV jeden Bürger in den Basistarif aufnehmen. Zur Zeit ist es noch so, dass jemand nur dann in die private Krankenversicherung wechseln kann, wenn sein Gehalt 3 Jahre lang über der jeweiligen jährlichen Versicherungspflichtgrenze gelegen hat. Aktuell liegt dieser Wert bei 47.700 Euro.

Empfehlung: Versicherte sollten die neuen Wahltarife der Krankenkassen nicht vorschnell abschließen, sondern warten, bis es Transparenz im Markt gibt. Solange das nicht der Fall ist, können Ärzte auch ihre Patienten in dieser Frage nicht beraten. Die Krankenkassen können von den Ärzten auch nicht verlangen, dass sie sich durch sämtliche Vertragsangebote durcharbeiten.


Was steht noch im GKV-WSG?

Chroniker-Regel:
Bei chronisch kranken Patienten werden Vertragsärzte künftig entscheiden müssen, ob für diese chronisch Kranken eine reduzierte Zuzahlungsgrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens gilt. Kriterium dafür soll laut Gesetz „therapiegerechtes Verhalten“ sein. Das bedeutet für diejenigen, die bereits heute chronisch krank sind, dass sie den Empfehlungen des Arztes Folge leisten, der Gesetzgeber nennt das „beispielsweise durch Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm“. Für die heute Gesunden heißt das, dass sie regelmäßig an den empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen: Gesundheitsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Männer und Frauen. Nähere Einzelheiten, vor allem auch Ausnahmen, müssen noch im Gemeinsamen Bundesausschuss definiert werden, in dem sitzen drin Krankenkassen, Ärzte und Patientenvertreter.

Zweit-Meinung:
Spezialmedikamente mit hohen Jahrestherapiekosten oder mit erheblichem Risikopotential können Ärzte künftig nur noch verordnen, wenn sie eine Zweitmeinung einholen. Näheres muss auch der Gemeinsame Bundesausschuss regeln. Hoffentlich mit viel Fingerspitzengefühl, ansonsten kann es in der Praxis sehr chaotisch werden.

Schutzimpfungen:
Sie werden Pflichtleistung der GKV und sollen auch außerhalb des großen Budgets vergütet werden. Es kann dann nicht mehr sein, dass die eine Krankenkasse die Impfung bezahlt und die andere eben nicht, sondern, wenn Impfungen von der STIKO (ständige Impfkommission) empfohlen sind, dann müssen Krankenkassen sie bezahlen.

Palliativversorgung:
GKV-Versicherte bekommen am Lebensende einen Anspruch auf spezialisierte, ambulante Palliativversorgung. Dafür sollen Ärzte und Pflegekräfte so genannte Palliativ-Care-Teams bilden. Für wen der Anspruch gilt, muss der Bundesausschuss definieren. Palliativ heißt am Beispiel Krebserkrankung: Es ist zwar im wahrsten Sinne des Wortes keine Hilfe mehr möglich, aber man kann ja mit der entsprechenden Behandlung auch noch für ein Stück Lebensqualität sorgen, vor allem schmerzfrei.

Rehabilitation:
Die geriatrische Rehabilitation wird Pflichtleistung der Kassen.

Mutter/ Vater-Kind-Kuren:
Auch dieses Kuren können Ärzte künftig zu Lasten der gesetzlichen Kassen verordnen.

Übrigens, damit es den Versicherten nicht langweilig wird: Zum 01. Januar 2009 werden die Wahltarife noch weiter ausgebaut! Auch im Jahre 2009 wird der Kernpunkt der Reform eingeführt, der Fonds und eine Pflicht zur Krankenversicherung. In diesem Fonds oder Topf zahlen alle Krankenkassen ein, er wird auch gespeist von Steuerzuschüssen und aus ihm werden die Kosten, die entstehen im Gesundheitswesen, bezahlt. Für Versicherte neu von diesem Zeitpunkt an ist, dass jeder einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz bezahlt. Reicht dieser jedoch nicht aus, können Kassen eine Zusatzprämie erheben, deren Höhe begrenzt ist. Eine Pflicht zur Krankenversicherung bedeutet, dass die 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten in die gesetzlichen und privaten Kassen zurückkehren können. Einen Knackpunkt hat die Politik natürlich längst erkannt und er ist auch immer wieder Anlass zu heftigsten Diskussionen, nämlich wie die Milliarden Steuerzuschüsse für die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden sollen. Sie sollen immerhin in den nächsten Jahren schrittweise auf 14 Milliarden Euro steigen.

Noch einen Satz zum Referenten des Abends: Dr. Gerald Gaß ist Leiter der Abteilung Gesundheit im entsprechenden Ministerium in Mainz und ist der kompetente Ansprechpartner zur Gesundheitsreform schlechthin, war er doch zusammen mit der Ministerin Malu Dreyer in Berlin an der Entstehung des Gesetzes hautnah beteiligt. Man kann ihn also wirklich mit Fragen löchern.

Regionale Gesundheitskonferenz bündelt Fachwissen vor Ort

Die Förderung der Gesundheit im täglichen Leben und die Verbesserung der Versorgungsstruktur der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Gesundheit durch die Zusammenführung des Fachwissens vor Ort ist Aufgabe der Regionalen Gesundheitskonferenz. „Zusammenarbeit und Austausch der unterschiedlichen Fachkräfte, die im Gesundheitswesen tätig sind, tragen dazu bei, wichtige Angebote zum Thema Gesundheit wirkungsvoll einzusetzen und zielgerichtet zu bündeln“, erläutert Margitta Köhler-Eichberger, Geschäftsführerin der Regionalen Gesundheitskonferenz bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
„Die Koordinierung von Regionalen Gesundheitskonferenzen wurde 1995 in der Reform des öffentlichen Gesundheitswesens dem Gesundheitsamt übertragen. Der Landkreis Alzey-Worms hat dem Rechnung getragen, indem er eine Geschäftsstelle eingerichtet hat und die Arbeit unterstützt“, informiert Frau Köhler-Eichberger. Die Zusammenführung des örtlichen Fachwissens hat einen verbindlichen Rahmen in einem Leitungsteam. „Das Leitungsteam ermittelt Bedarfe und formuliert Ziele. Es unterstützt notwendige Maßnahmen und bildet Arbeitsgruppen mit den maßgebenden Fachleuten vor Ort und initiiert Projekte zur Gesundheitsförderung“, berichtet Frau Köhler-Eichberger.
Ein wichtiges Ziel sei die Förderung der gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen. „Übergewicht, bedingt durch falsche Ernährung und Bewegungsmangel, ist bereits im Kindesalter keine Seltenheit“, so Frau Köhler-Eichberger. Dieser negativen Entwicklung entgegensteuern will das Schulprojekt „Gesund Essen und bewegen“, das seit 2003 als Modellprojekt an der Osthofener Seebach-Grundschule in Zusammenarbeit mit der AOK, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen Nahe/Hunsrück sowie dem Schulärztliches Dienstes des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms erfolgreich erprobt wird. Im Herbst 2007 soll das Projekt den Grundschulen vorgestellt werden.
Als eine Hilfestellung, um Gesundheitsförderung in den Schulalltag hineinzutragen, soll den weiterführenden Schulen des Landkreises das Schulprojekt „Gesund leben lernen – Netzwerk Schulen für Gesundheit 21“ im Rahmen einer Auftaktveranstaltung von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung vorgestellt werden. Das Schulprojekt, dessen Entwicklung 2003 vom Land Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben und bereits an 50 Schulen erprobt wurde, thematisiert gesundes Essen und Bewegungsförderung genauso wie die Suchtprävention und das gewaltfreie Lösen von Konflikten. Die gegenseitige Wertschätzung von Schülern und Lehrern soll dabei zur Entspannung des Schulalltags und zur Steigerung der Lernergebnisse beitragen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Regionalen Gesundheitskonferenz im Landkreis Alzey-Worms ist die Verbesserung der Mobilität älterer Menschen auf dem Land. „Dies ist ein wichtiges Themenfeld für die Zukunft, das wir derzeit erarbeiten“, so Frau Köhler-Eichberger.