Jodblockade – Empfehlungen bei atomarem Unfall – Stand: 16.03.2011

Notwendig ist ein rechtzeitige Einnahme, möglichst 1-2 Tage vor dem Eintreffen einer radioaktiven Wolke, spätestens aber bis 12 Stunden danach
Eine gute positive Wirkung gibt es nur bei Einnahme vor der radioaktiven Belastung. Eine Einnahme 3 Std. danach wirkt nur noch zu 50 % und 10 Std. danach gar nicht mehr. Noch später kann die Einnahme sogar schaden.

Ebenso notwendig ist eine ausreichend hohe Dosierung
Die gewünschte Schutzwirkung kann sich nur bei genügend hoher Dosierung entfalten. Die Empfehlung der WHO lautet: Einmalgabe von 130 mg Kaliumjodid. Für Schwangere gilt die gleiche Dosisempfehlung, die Schilddrüse des ungeborenen Kindes wird mit geschützt. (Dosierungen für Kinder s.u. Bei „Tabletten“) Die allgemein bekannten Jodtabletten im 100 Mikrogrammbereich zur Vorbeugung gegen Kropfbildung genügen nicht. Um damit annähernd eine Blockade- Wirkung zu erreichen, müsste man 600 – 1300 Tabletten auf einmal schlucken.

Wirkprinzip und Biokinetik
Die Aufnahme von radioaktiv unbelastetem Jod vor der Kontamination bewirkt eine „kompetitive Hemmung“ während der Belastung mit radioaktivem Jod. Das heißt, der Körper hat dann im richtigen Moment genügend unbelastetes Jod aufgenommen und macht zunächst einen „Aufnahmestopp“.

Radioaktives Jod schadet
Bei Aufnahme von radioaktivem Jod drohen anhaltende Strahlenschäden, auch wenn das radioaktive Jod nach einigen Wochen zerfallen oder ausgeschieden worden ist. Nach Jahren bis Jahrzehnten können Schilddrüsenkrebs und andere Schilddrüsenerkrankungen ausgelöst werden.
Die Tabletten können rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden
Wir empfehlen, den Apotheker zu bitten, über die Auslandsapotheke Kaliumjodid 65 mg zu bestellen, z.B. Kaliumjodid „Lannacher“ 65 mg- Tbl. ® (Österreich). Diese Darreichungsform erscheint uns sinnvoll, da für Kinder und Kleinkinder teilbar: ¼ Tbl. = 16,25 mg Kaliumjodid für Neugeborene (bis 1 Monat); ½ Tbl. = 32,5 mg für Säuglinge und Kleinkinder (1 – 36 Monate); 1 Tbl. = 65 mg für Kinder von 3 – 12 Jahre; 2 Tbl.= 130 mg ab 13 Jahre. Die geteilten Tabletten dürfen in Tee aufgelöst und dann sofort (!) getrunken werden.

Kontraindikationen
Jodallergie, Dermatitis herpetiformis, Jododerma tuberosum, Pemphigus vulgaris, Myotonia congenita, Hypokomplementäre Vaskulitis, Hyperthyreose. Relative Kontraidikationen bei Autoimmunkrankheiten, Nierenfunktionsstörungen, Herzinsuffizienz, Asthma bronchiale. Vor allem Vorsicht bei Schilddrüsenerkrankungen! Ein sinnvolles Screening dafür ist ein TSH-Bluttest. Das Ausweichpräparat ist in diesem Fall: Natriumperchlorat – Irenat ® Tr. Bitte lassen Sie sich dazu unter Vorlage diese Merkblattes vorab bei Ihrem Hausarzt beraten.

Zum Alter
Die bisherige offizielle Katastrophenschutzrahmenempfehlung, die Jodprophylaxe für Menschen bis zum Alter von 45 Jahren zu begrenzen, ist u. E. überholt, da nach der Katastrophe von Tschernobyl in den verseuchten Gebieten eine Zunahme von Schilddrüsenkrebs auch bis ins hohe Alter nachgewiesen wurde. Ebenso wäre auch in Deutschland eine flächendeckende ereignisunabhängige Vorverteilung an alle Haushalte (Modell Österreich) verbunden mit einem TSH – Screening sinnvoll.

Warnung vor Missverständnissen
Die Jodblockade der Schilddrüse kann einzig und allein nur vor Schilddrüsenkrebs und eventuell anderen Schilddrüsenerkrankungen schützen, nicht aber vor allen anderen Strahlenschäden. Es gibt keine allumfassende „Strahlenschutztablette“. Um sich wirklich wirksam vor atomaren Gefahren zu schützen, müssen weltweit alle Atomreaktoren abgeschaltet werden.

Autor: Reinhold Thiel
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)
Körtestr 10, 10967 Berlin, Tel 030-698074-0
ippnw@ippnw.de sowie http://www.ippnw.de/

Hilfe für Japan

Liebe Partner und Freunde von Feed the Hungry,

vor einigen Jahren war ich eingeschlossen in einem Aufzug in einem Kaufhaus. Es war noch einer der alten kleinen Kabinen die hängen geblieben war. Was bei mir hängen geblieben ist, ist die Angst wann Hilfe kommt. Nun die kam, dank Handy und Sprechanlage in der Aufzugskabine, nach etwa einer halben Stunde.
Wenn ich von solchen Katastrophen höre, wie das Einbrechen einen Bergwerkstollen oder eben ein Erdbeben, dann denke ich an diesen Aufzug zurück. Was mich bewegt und mich zum beten bringt, sind die Menschen die jetzt in Japan in den Trümmern noch lebendig eingeschlossen sind. Sie sind bei vollem Bewusstsein und warten auf frische Luft, Wasser, auf einen Sonnenstrahl, vor allem aber auf eine Hand die die Trümmer bei Seite räumt.
Wir haben Kirchengemeinden in Japan, mit denen ich schon  beim Erdbeben in Kobe vor vielen Jahren zusammen gearbeitet haben, kontaktiert und die ersten Schritte in die Wege geleitet. Die Überlebenden brauchen jetzt unsere und Ihre Hilfe.  Wir haben schon Gelder zusammen gezogen und auf den Weg gebracht, so das die Gemeinden Lebensmittel, Wasser und andere dringende Sachen kaufen können. Pastor Mung will seine Gemeindegebäude als Unterkunft zur Verfügung stellen. Charlie Mildbrodt, der eines der Waisenhäuser die wir als Feed the Hungry in Thailand unterstützen, ist bereit sich nach Japan auf den Weg zu machen. Ich kenne Charlie aus dem Tsunami in 2004. Damals hat er viel geleistet und viel Erfahrung gesammelt. Seine Erfahrung möchte er jetzt dort einbringen. Meine letzte Info von Kyoto News ist, das 88.000 Menschen vermisst werden. Die Zahl der Toten wird in die zehntausende gehen.
Was wir im Einzelnen tun werden, können Sie auf unserer Internetseite nachlesen. http://www.feedthehungry.de/
Helfen Sie uns, damit wir den Überlebenden helfen können. Lassen Sie uns Christen sein, für die Nächstenliebe nicht nur ein frommes Wort ist.

Ihr Jean-Pierre Rummens

Feed the Hungry e.V.
Hauptstrasse 32 a
55599 Eckelsheim/Germany
Telefon +49 (0) 6703 – 30 14 76
Fax       + 49 (0) 6703 – 30 14 77
Mobile +49 (0) 170-288 1514
Email: info@feedthehungry.de
Internet: http://www.feedthehungry.de/

Tagesklinik Alzey mit zertifizierter DBT-Therapeutin

Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) bei Borderline-Persönlichkeitsstörung

Lange Zeit galt die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) als psychotherapeutisch nur unbefriedigend behandelbar. Seit Entwicklung störungsspezifischer Behandlungsverfahren wie der Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT) der Borderline-Persönlichkeitsstörung nach Marsha Linehan gilt die Prognose als deutlich günstiger. Basis der DBT ist die kognitive Verhaltenstherapie, welche jedoch aufgrund der Komplexität der Störungsbildes modifiziert werden musste: So stellen Akzeptanz und Validierung momentan auftretenden Verhaltens wesentliche Säulen des Therapiekonzepts dar. Weitere wesentliche Elemente sind nicht nur eine klare Struktur, sondern auch eine schulenübergreifende Haltung. Dem Behandlungskonzept zugrunde liegt die sog. »biosoziale Theorie«. Es wird angenommen, dass der BPS eine Störung der Affektregulation zugrunde liegt, welche auf eine hohe emotionale Verwundbarkeit bei gleichzeitiger Unfähigkeit, Gefühle zu steuern, zurückzuführen ist. Hinzu kommen schwerwiegende psychosoziale Belastungsfaktoren. Die Behandlung folgt einer Therapiezielhierarchie, bei der zunächst die Verbesserung der Überlebensstrategien, anschließend der Abbau therapiegefährdenden Verhaltens und schließlich Verhaltensweisen, die die emotionale Balance gefährden, im Vordergrund stehen. Wesentlich sind zudem die therapeutische Beziehung sowie die Betonung von dialektischen Prozessen. So wird beispielsweise einerseits darauf geachtet, in der Therapiezielhierarchie zu bleiben, andererseits aber auch an aktuellen Themen gearbeitet, welche in die Agenda der Therapiesitzung eingebaut werden. Parallel zur Einzeltherapie erhält der/die Patient/-in ein begleitendes Fertigkeitentraining, im Rahmen dessen zunächst grundlegendes Störungs- und Behandlungswissen sowie die Module Achtsamkeit, Stresstoleranz, Umgang mit Gefühlen, zwischenmenschliche Fertigkeiten und Selbstwert vermittelt werden. Begleitend besteht die Möglichkeit eines Telefoncoachings, zudem wird die Notwendigkeit von Super- und Intervision für die behandelnden Therapeuten/-innen betont. Mittlerweile arbeiten sowohl viele stationäre Einrichtungen als auch ambulante Therapeuten/-innen mit dem DBT-Konzept. Auf unterschiedlichen Ebenen sind Netzwerke von Behandlern, aber auch von Betroffenen entstanden.
In der Tagesklinik der Rheinhessen-Fachklinik Alzey wird bereits seit 2005 mit vielen BPS-Patienten und -Patientinnen nach DBT gearbeitet. Seit Oktober ist die Psychologin der Tagesklinik zertifizierte DBT-Therapeutin – in vielen Regionen nichts Unübliches, in der Region Alzey-Worms jedoch ein Novum. Damit das nicht so bleibt, wird seitens der Rheinhessen-Fachklinik ein regionales Borderlinenetzwerk geplant. Gegenstand sollen die Verbesserung der Versorgung von BPS-Patienten/-innen, der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten sowie die
Unterstützung der behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten sein.

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung – und was in Rheinland Pfalz daraus geworden ist

Berufspolitik
Jeden Tag sterben in Deutschland und somit auch in Rheinland-Pfalz Menschen, die eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) benötigt hätten, diese aber nicht bekommen haben, weil Krankenkassen hierfür keine Verträge mit Versorgungsteams abschließen.
Und dies obwohl die rechtliche Grundlage klar ist: Der Anspruch auf Verbesserung der ambulanten Palliativtherapie wurde in Deutschland in Form der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am 1. April 2007 im SGB V § 37b gesetzlich verankert. Seitdem gibt es SAPV in Deutschland. Die Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes des Gemeinsamen Bundesausschusses trat etwa ein Jahr später am 11.03.2008 in Kraft. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen verabschiedeten am 28.06.2008 ihre Rahmenempfehlung zur SAPV. Damit gilt: Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf SAPV.
Es gibt aber nach wie vor Krankenkassen, die keine SAPV-Verträge schließen. Bisher wurden in neun Bundesländern auf Landesebene Mantel-Verträge zur SAPV abgeschlossen; in 13 Bundesländern gibt es vertraglich anerkannte SAPV Teams, in drei Bundesländern gibt es noch keinerlei Verträge beziehungsweise Anerkennung von spezialisierten Palliativteams durch die Kassen. Rheinland Pfalz gehört dazu (Stand Oktober 2010) (1).

Was ist SAPV?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern, zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Sie ergänzt das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste. Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern.
Versicherte haben Anspruch auf SAPV, wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, das heißt wenn ein komplexes Symptomgeschehen vorliegt wie etwa ausgeprägte Schmerzen, Luftnot, problematische exulzerierende Wunden, psychische / neurologische Problematik, besonders ausgeprägte gastrointestinale oder urogenitale Symptome. (2).
Wenn in solchen Fällen die ambulante ärztliche oder pflegerische Versorgung an fachliche oder personelle Grenzen stößt und die Klinikeinweisung eines Patienten droht, ist die Hinzunahme eines spezialisierten Teams sinnvoll, um den Verbleib zu Hause zu sichern. Das Gleiche gilt, wenn die Familie, die den Schwerstkranken pflegt, die psychische Belastung durch die Krankheit und den nahenden Verlust ihres Angehörigen nicht mehr alleine tragen kann. Wesentliche Bestandteile der SAPV sind deshalb Beratung, Anleitung und Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen in medizinischen und pflegerischen Belangen, Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod, sowie spezialisierte Beratung des behandelnden Hausarztes beziehungsweise Pflegedienstes.

SAPV muss ärztlich verordnet werden
SAPV muss ärztlich verordnet werden (KV-Muster 63) vom Hausarzt, von einem anderen Facharzt oder einem Klinikarzt und umfasst vier Leistungsstufen (Beratung, Koordination, Teilversorgung und Vollversorgung im Sinne der Symptombehandlung). Es ist eine ‚Komplexleistung’, die von einem Palliativteam erbracht wird. Ein Palliativteam besteht aus erfahrenen Palliativmedizinern, in Palliative Care ausgebildeten Pflegekräften, einem Koordinator und verschiedenen Kooperationspartnern, dazu zählen vor allem der ambulante Hospizdienst, aber auch Seelsorger, Sozialarbeiter, spezialisierte Physiotherapeuten und Psychoonkologen.
Nach dem Erstassessment durch einen Palliativmediziner und durch eine Palliative Care Kraft werden in der Teambesprechung ein individueller Hilfs- und Notfallplan für Krisensituationen erstellt und dem Hausarzt wie dem Pflegedienst mitgeteilt beziehungsweise diskutiert. In wöchentlichen Monitoring-Besuchen wird der Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen überprüft und innerhalb des Palliativ-Teams aber auch mit dem Hausarzt besprochen. Die Palliativteams verpflichten sich darüber hinaus, eine 24-Stunden / 7-Tage-Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft für die in die SAPV eingeschriebenen Patienten vorzuhalten. Und sie müssen in der Lage sein, gegebenenfalls Medikamentenpumpen und notwendige Hilfsmittel unverzüglich bereitstellen zu können.
 
Die Entwicklung in Rheinland Pfalz
Am rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium entstand im Zuge der Umsetzung des Gesetzes bereits im Juni 2007 der ‚Arbeitskreis Palliative Care‘. Zu dieser lockeren Gesprächsrunde gehören unter anderem Vertreter der interdisziplinären Gesellschaft Rheinland Pfalz, der Liga der Wohlfahrtsverbände, der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz, der privaten und kommunalen Pflegedienste, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Hausarztverband RLP sowie der Krankenhausgesellschaft – moderiert von einem Referenten des Ministeriums. Dieser Arbeitskreis mühte sich zunächst um Begriffsbestimmungen, um Qualitätskriterien für Palliativteams, später auch um Flächen- und Strukturentwicklungen der Palliativversorgung mit Blick in die Zukunft.
Daneben bildete sich im August 2007 der Arbeitskreis ‚Netzwerk Palliativmediziner Rheinland Pfalz‘. In diesen Sitzungen standen praktische Fragen zur konkreten Umsetzung der SAPV im Vordergrund. Die Informationen aus der ministerialen Arbeitsrunde wurden diskutiert und die dann notwendigen Voraussetzungen für den Aufbau eines Palliativteams besprochen. Lange Zeit war dieser Kreis ein lebendiges Forum, in dem sich Palliativmediziner aus allen Regionen unseres Bundeslandes trafen: von Trier über Ahrweiler, aus der Region Westerwald, Mainz, Ludwigshafen, Landau bis Pirmasens. Beim ersten Landestreffen der Palliativmediziner im September 2008 wurde beschlossen, dass die interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin Rheinland Pfalz (iGP) das Mandat der rund 120 dort engagierten Ärzte erhält und die SAPV in ihrem Sinne verhandeln und umsetzen soll.

Findungsphase braucht sehr viel Zeit
Politische Entwicklungen und deren Umsetzung brauchen bekanntermaßen ihre Zeit. Die Krankenkassen beispielsweise wurden im November 2008 in den Arbeitskreis am Ministerium eingeladen und machten zunächst eine ‚Findungsphase‘ durch: untereinander und mit dem Arbeitskreis Palliative Care. Es entstand der Eindruck, dass sich in Rheinland-Pfalz die Vertreter der Kassen bis dato kaum mit dem Thema SAPV beschäftigt hatten, obwohl seit 2007 der gesetzliche Sicherstellungsauftrag an sie erfolgt ist. Trotz des öffentlich erklärten Willens, die gesetzlich festgelegten Leistungen ihren Versicherten anzubieten, waren nur sehr zögernde Fortschritte in der Annäherung an die Begriffsinhalte der SAPV und deren Umsetzung in die Praxis zu erkennen.
Am 01. Januar 2009 liefen die in der Bundesrepublik bestehenden I.V.-Ver-träge zur Palliativversorgung aus. Als daraufhin in Westfalen-Lippe (April 2009) und in Hessen (Mai 2009) die ersten Einzelverträge zur SAPV abgeschlossen wurden kam auch in Rheinland-Pfalz mehr Bewegung in die Gespräche im Arbeitskreis Palliative Care. Die Kassen erklärten sich bereit, in Rheinland-Pfalz einen Mantel-Vertrag gemeinsam zu erarbeiten – also nicht jede Kasse für sich, sondern alle gemeinsam. Es dauerte noch bis August 2009, bis sich eine Verhandlungsrunde formierte, bestehend aus den Mandatsträgern der Palliativteams (beauftragte Vertreter der Interdisziplinären Gesellschaft für Palliativmedizin Rheinland Pfalz (iGP), der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz (LAG) und den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen RLP. Der erste Entwurf für den SAPV-Vertrag wurde dann im September 2009 von den Kassen vorgelegt; erst im Dezember 2009 fand die erste Verhandlungsrunde statt.
Die Inhalte des Vertrages sind durch die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses weitgehend vorgegeben; in den Nachbarbundesländern lagen schon Verträge vor, mit denen SAPV-Teams bereits ihre Arbeit aufgenommen hatten. Trotzdem war es nicht einfach, gemeinsame konsensfähige Formulierungen zu finden. In den folgenden sechs Monaten wurde in etlichen Sitzungen ein Leistungsmodell entwickelt, auf dessen Grundlage von Seiten der Palliativteams eine detaillierte betriebswirtschaftliche Kalkulation erstellt und den Kassen als Diskussionsgrundlage vorlegt wurde.
Dazu kam es jedoch zunächst nicht. Im April 2010 erfolgte bei der AOK ein Wechsel der Verhandlungspartner, und es wurde ein völlig neues Leistungsmodell auf den Tisch gelegt. Damit waren die Gespräche und Fortschritte der vergangenen Monate fast auf den Nullpunkt zurückgesetzt worden. Die Kassen waren weiterhin – auch im neuen Leistungsmodell – nicht bereit, intensiv in die notwendige Diskussion um Leistungsinhalte und Arbeitszeiten einzusteigen (‚Es geht um Preise, nicht um Leistungen und Minuten‘). Die Vergütungsangebote der Kassen lagen anfangs so weit unter einem kostendeckenden Niveau, dass am 18. Mai die Verhandlungen von Seiten der Palliativteams abgebrochen werden mussten, da auf dieser Basis keine Aussicht auf Einigung bestand. Die Vertretung der Palliativteams wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an die Gesundheitsministerin, die ihr großes Interesse an einer zügigen Umsetzung des Gesetzes bekundete.

Es geht schleppend wieder rückwärts
Ende Juli wurden die Gespräche wieder aufgenommen. Die Vorsitzende des Arbeitskreises Palliative Care am Ministerium, Frau Dr. Heinemann, ist seitdem als Beobachterin dabei. Von Seiten der AOK kam der Vorsitzende in die Verhandlungsrunde dazu. Die Gespräche machten im August zähe, aber dennoch Fortschritte. Jetzt (Ende November 2010) sind die Verhandlungen dort, wo sie im Mai schon mal waren. Ganz entgegen dessen, was damals zu hören war, werden jetzt Betreuungsminuten einzeln betrachtet und diskutiert. Es geht schleppend wieder rückwärts. Es hat den Anschein, dass die Kassen weiterhin die Taktik verfolgen: „Gut Ding will Weile haben.“
Das Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bietet unheilbar kranken Menschen Hilfe in ihrer letzten Lebensphase. Berechnungen gehen davon aus, dass sieben bis acht Prozent der Sterbenden pro Jahr eine SAPV benötigen. In Rheinland-Pfalz sind das somit etwa 3200 Fälle. Anders gesagt: auf 250.000 Einwohner kommen jährlich etwa 200 Menschen mit Anspruch auf SAPV.
Bereits seit mehr als einem Jahr bieten einige Palliativteams in Rheinland-Pfalz Hausärzten und Pflegediensten ihre Unterstützung bei der häuslichen Versorgung dieser Schwerstkranken an – mit viel persönlichem Engagement und bis dato einer ungewissen adäquaten Vergütung.
Der gesetzliche Anspruch der Versicherten besteht zwar, der Sicherstellungsauftrag der Kassen ist klar, die Kostenerstattung der erbrachten Leistung ist einklagbar – aber kaum ein Patient, der in kurzer Zeit sterben wird und unter starken Beschwerden leidet, hat noch die Kraft, das vor Gericht einzufordern.

Den Kassen fehlt für SAPV anscheinend der Entscheidungswille
Viele motivierte Palliativmediziner und Palliative Care Pflegende, die das seit 3,5 Jahren geltende Gesetz dennoch selbstlos umsetzen, sind nicht mehr lange bereit und in der Lage unter diesen Bedingungen SAPV zu erbringen. Sie leisten zurzeit praktisch ehrenamtlich eine hochqualifizierte Patientenbetreuung und 24 Stunden Nacht- und Wochenend-Rufdienste. Die Anerkennung der Leistung der Teams seitens der Kassen ist praktisch Null, die Vergütung fraglich – vielleicht erst nach einem Gerichtsprozess.
Die entstehende Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung bietet die Möglichkeit einer neuen ambulanten Vernetzung und Bildung professionenübergreifender Teams und verbessert damit nicht nur die Versorgungsqualität, sondern schafft Strukturen, die wir in Zukunft bei abnehmenden Zahlen an Ärzten und Pflegekräften und zunehmenden Patientenzahlen brauchen. Zur Umsetzung des Gesetzes fehlt es im Moment an Entscheidungswillen und Weitblick von Seiten der Kostenträger. Diese Entscheidungen müssen auch in unserem Bundesland bald fallen.
Der Autor ist Palliativmediziner und Sprecher der Sektion Ärzte für die iGP-Rheinland Pfalz

Quellen:
1) Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Ambulante PAlliativVersorgung – Internet: ag-sapv.de
2) Gemeinsamer Bundesausschuss – Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
(SAPV – Richtlinie) – BAnz. Nr. 39 (S. 911) vom 11.03.2008 – Letzte Änderung: 15.04.2010 BAnz.
Nr. 92 (S. 2 190) vom 24.06.2010

Lungensport erleichtet Atmen

DRK-Krankenhaus + Patientenliga Atemwegserkrankungen laden ein

Wünschenswert wäre es, wenn jeder chronisch kranke Atemwegspatient selbst aktiv würde und das Training in Angriff nähme. Das könnte auch alleine und Zuhause geschehen. Doch es ist schwierig, einen solchen Entschluss allein in die Tat umzusetzen. Regelmäßiger Lungensport in einer qualifiziert geleiteten Gruppe ist daher leichter zu realisieren und bringt den Kranken viel für ihren Alltag. Deshalb laden das DRK-Krankenhaus und die Patientenliga Atemwegserkrankungen zum moderaten und gemeinsamen Training ein.
Immer Freitags von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr, im Neubeu hinter der Rundsporthalle des Gymnasiums am Römerkastell, Jean-Braun-Straße in Alzey.
Die Teilnahme ist dnach Durchführung von speziellen Untersuchungen des Herz-Kreislaufsystems (Ausschluss von Kontraindikationen) und Verschreibung durch den Hausarzt möglich.
Wichtig zu wissen: Lungensport hat nichts mit Leistungssport zu tun und will niemanden überfordern! Vielmehr sollen Atem- und Entspannungstechniken vermittelt, die Ausdauer trainiert, Muskeln gestärkt und wieder aufgebaut werden. Dadurch verbessern sich auch die Bewegungsabläufe, und die Dehnungsfähigkeit kann wieder hergestellt werden. Die entsprechenden Übungen werden individuellem Alter und Schweregrad angepasst.
Viele Atemwegserkrankte denken, sie müssten sich dem Sport entziehen – aber im Gegenteil, ihre Leistungsschwäche geht auf den Belastungsmangel aus Angst, sich zu viel zuzumuten, zurück. Wer also an einem Training teil nimmt, das auf die Krankheit abgestimmt ist, kann bald Verbesserungen seiner allgemeinen Leistungsfähigkeit feststellen. Die Einbindung in eine Gruppe gleichartig Erkrankter und der Aufbau neuer Kontakte verbunden mit der Freude an Bewegung machen den regelmäßigen Besuch der Lungensportgruppe zu einem kleinen Freizeiterlebnis. Geleitet wird die Lungensportgruppe von Gerline Vollmer.

Informationen dazu beim Sekretaria Dr. Otto Laakmann
Tel.: 06731/407-106, e-Mail: otto.laakmann@drk-kh-alzey.de
bzw. http://www.drk-kh-alzey.de/ oder http://www.patientenliga-atemwegserkrankungen.de/

Arzneimittel-Verordnungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz

AVWG: Nicht mit dem Vorstand der KV Rheinland-Pfalz!

Im Rahmen der gestrigen Ärzteproteste in Neustadt forderte der Vorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Dr. Carl-Heinz Müller, in anlässlich einer Podiumsdiskussion die Politik auf, eine Gesundheitsreform im Ganzen unter Einbeziehung des ärztlichen Sachverstandes zu konzipieren. „Die erneute Flickschusterei unter anderem mit dem Arzneimittel-Verordnungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz (AVWG) ist für die Ärzteschaft unerträglich“, kommentiert der Vorsitzende. „Es bringt das Fass zum Überlaufen. Die hier vorgesehene Bonus-Malus-Regelung, nunmehr in „Abmilderung“ mit Ziel- und Regressvereinbarungen zwischen KV und Krankenkassen, sind für uns aus ethischen Gründen nicht hinnehmbar. Dieses Gesetz werden wir als Vorstand in Rheinland-Pfalz nicht umsetzen. Dies auch bis zur letzten Konsequenz der Aufgabe unserer Ämter!“ Mit gleichem Nachdruck argumentierte der KV-Vorsitzende am Abend in einer Podiumsdiskussion im Südwestfunk im Beisein der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin.

Immer wieder neue Einspargesetze in immer kürzeren Abständen vergrößern die Bürokratie in den Arztpraxen und lähmen durch ihre Umsetzung den normalen Praxisablauf. Das geplante Einsparvolumen von 1,3 Milliarden Euro ist ehrlicher und ethischer mit Absenkung der MwSt für alle Arzneimittel auf 7 % zu erreichen. Dies sei kurzfristig ohne großen Aufwand umsetzbar und werde bereits in anderen EU-Ländern praktiziert. Müller weiter: „Nicht die Ärzte sind für die Festlegung der Arzneimittelpreise verantwortlich, sondern letztendlich die Hersteller und der Gesetzgeber. Unser Lösungsvorschlag heißt klipp und klar: Einführung einer Positivliste! Alle weiteren Medikamente sind zu Lasten der GKV nicht verordnungsfähig. Nur solche Vorschläge sind praktisch in der Praxis umsetzbar, beinhalten einen deutlichen Abbau der Bürokratie. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Rabattverträge der Krankenkassen mit der pharmazeutischen Industrie in unseren Praxen zu verwalten und in diversen Varianten in unseren Praxen umzusetzen.“

Die KV RLP unterstützt nachhaltig die berechtigten Forderungen der Ärzteschaft, die in den Protesten der letzten Zeit und gerade wieder gestern in Neustadt vorgetragen wurden. Der Protest richtet sich gegen eine wachsende Bürokratie, welche dem Arzt immer weniger Zeit lässt sich der Versorgung seiner Patienten zu widmen. Mit dem derzeit zur Verfügung gestellten Honorar können viele Praxen ihre Versorgung nicht mehr kostendeckend erbringen und sind in ihrer Existenz gefährdet. Durch das Inkrafttreten des AVWG zum 01.4.2006 soll der Arzt bei Überschreitung noch festzusetzender Tagestherapiekosten für deren Überschreitung zusätzlich durch Honorareinbehalte bestraft werden. Gelingt es ihm jedoch diese Tagestherapiekosten zu unterschreiten soll er mit einem Bonus belohnt werden. Dies wird von der gesamten Ärzteschaft aus ethischen Gründen strikt abgelehnt.

„Dagegen richtet sich der Protest der Ärzteschaft. Wir kämpfen für eine langfristige, für Patienten und Ärzte gleichermaßen, tragbare Lösung“, fordert Müller und mahnt die verantwortlichen Politiker die derzeit laufenden Ärzteproteste sehr ernst zu nehmen.

Tag der Psychiatrie

am 31.05.08 ab 11:00 Uhr

Die Rheinhessen Fachklinik lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alzey, der Umgebung und des gesamten Einzugsbereiches zum diesjährigen Tag der Psychiatrie am Samstag, 31. Mai 2008 ein.

Dieses Jahr feiern wir das 100 jährige Bestehen unserer Klinik.

Machen Sie mit uns eine Zeitreise 1908 – 2008. Lassen Sie sich überraschen: Tauchen Sie mit uns in die Gründungszeit unserer Klink ein.

Im Rahmen eines frühsommerlichen Festes stellen wir Ihnen die moderne Klinik als Behandlungszentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie, sowie als Zentrum eines gemeindepsychiatrischen Versorgungsverbundes vor.

Die verschiedenen Fachabteilungen informieren über die dort behandelten Krankheitsbilder und die darauf abgestimmten Therapiemöglichkeiten. Wir zeigen die Psychiatrielandschaft Alzey auf mit u.a. der Tagesklinik Alzey, der Psychiatrischen Institutsambulanz, den Hilfsverein und der Außenwohngruppen und Tagesstätten in Bingen, Bad Kreuznach und Oppenheim. Informieren Sie sich über die „Berufliche Integrationsmaßnahme für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung“ und über das neue gemeindeorientierte Versorgungsangebot „Ambulante Psychiatrische Pflege“. Besuchen Sie die Infostände „Kompetenznetz Depression“ und „Verein zur Unterstützung gemeindenaher Psychiatrie in Rheinland-Pfalz“.

Neben der Information erwartet die Gäste ein buntes Unterhaltungsprogramm für Groß und Klein:
Auf die Erwachsenen warten unter anderem eine große Tombola mit tollen Preisen, Aktions- und Verkaufsstände der Ergotherapie, Flohmärkte u.a. mit einem Bücher- und Kleiderflohmarkt. Erleben Sie eine Hundeschau des Rainbow-Agility-Teams aus Framersheim. „Modellboote in Aktion“ vorgeführt von den „Modellfreunde Rheinhessen/Pfalz“. Tauchvorführungen des Tauchclubs „Bluefin“ und eine „Walzertanzschule für jedermann“. Die Kinder freuen sich auf ein historisches Karussell, eine historische Schiffsschaukel, Rundfahrten mit der Straßeneisenbahn, eine Piratenhüpfburg, Torwand schießen „historische Kinderspiele“ und vieles mehr…

Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt sein.

Zur musikalischen Unterhaltung spielen u.a. die bekannte Gruppe die „Kloppberggugger“ Guggemusik, die Band „Goodtimes“, der Spatzenchor der Kantorei Alzey. Das Salonorchester des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms „RUDICI“ unterhält sie mit Walzerklängen.

Nachtvorlesung vom 25.02.2009

Gefäßkrankheiten nicht unterschätzen

Zu Veranstaltungsbeginn mussten die Organisatoren zunächst einmal Stühle schleppen, denn über 300 Besucher dürften sich im Infocenter der Volksbank gedrängt haben, weitere hundert fanden keinen Einlass mehr, weil der Raum überfüllt war. Denn „Probleme von Kopf bis Fuß kranke Venen und Arterien“, scheinen viele Zeitgenossen zu quälen.
Das Internistenduo Dr. Lothar Birkel und Dr. Peter Link ging zunächst auf die unterschiedlichen Funktionen und Aufgaben von Venen und Arterien ein. Die Zuhörer bekamen eine Erläuterung zur „Schaufensterkrankheit“, die durch stark eingeengte Arterien hervorgerufen wird. Das kann so weit führen, dass die Betroffenen nur noch wenige Schritte (von Schaufenster zu Schaufenster) schmerzfrei gehen können. Verantwortlich für die Erkrankung sind starke Ablagerungen in den Arterien (Arteriosklerose), die durch Rauchen, Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes und genetische Erkrankungen hervorgerufen werden können. Abhilfe können unterschiedliche medizinische Eingriffe schaffen, Bypass-Operationen und Stents.
„Gefäßerkrankungen im Kopf unterscheiden sich nicht wesentlich von Gefäßerkrankungen im restlichen Körper“, sagte der Alzeyer Neurologe Dr. Ralf Loos, und auch die Ursachen seien die gleichen. Gleichwohl können die Folgen, Schlaganfall oder Einblutungen in das Gehirn, schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen.
„Auf die Behandlung in den ersten beiden Stunden kommt es an, will der Patient die Folgen möglichst gering halten“, darauf wies Loos, ausdrücklich hin. „Sehstörungen, Schwindel, Lähmungen, Hirnleistungsstörungen können auf einen Schlaganfall hindeuten“, warnte er. „Und bei solchen Krankheitsbildern sollte man nicht erst auf ein Abklingen bis zum nächsten Tag hoffen, sondern sofort zu Arzt gehen“, warnte Loos vor irreparablen Schäden, die sich nach zwei Stunden ohne ärztliche Hilfe einstellen.
Der Mainzer Phlebologe, Dr. Kurt Braunbeck, verlässt sich bei Untersuchungen der Beine auf Venen- und Krampfadererkrankungen in erster Linie auf seine Hände und seine Augen. „Schwere Beine, dicke Beine, schmerzende Beine am Abend“ sind Anzeichen für solche Erkrankungen. Dabei könne es zu schwerwiegenden Komplikationen wie Thrombosen und zum „offenen Bein“, also Geschwüren, die zunehmend auch junge Patienten betreffen, kommen.
Die Symptome fänden sich jedoch auch sehr häufig ohne sichtbare Krampfadern. „Heute sind Dank moderner und schonender Maßnahmen sowohl die Beschwerden als auch die Ursachen unkompliziert und schnell therapierbar“, sagte der Mediziner.
In einer sich anschließenden Fragerunde konnten die Besucher der Nachtvorlesung untere der Moderation von Dr. Günther Gerhardt ihre eigenen gesundheitlichen Probleme schildern oder im persönlichen Gespräch mit den Ärzten Ratschläge holen.
Die nächste Nachtvorlesung ist für Mittwoch, 6. Mai, 19 Uhr terminiert. Das Thema lautet Brust-Schulter-Schmerz.

Keine allgemeine Gefährdung bei der

Gesundheitsamt und Alzeyer Krankenhäuser für den

Nein, das Virus vom Typ A/H1N1 wird nicht beim Verzehr von Schweinefleisch übertragen. Wir brauchen also auf einen Sonntagsbraten nicht zu verzichten. Auch ist der Begriff „Schweinegrippe“ irreführend; die armen Tieren können gar nichts dafür; sie wurden nämlich – ganz im Gegenteil – 1930 in den USA durch den Menschen angesteckt. Das Schwein spielt in der Tat eine tragische Rolle, da es überaus empfänglich für alle möglichen Subtypen des Influenzavirus ist und das Virus sich ständig neu kombiniert. Die ungenügende Information führte gar in Ägypten dazu, dass 300.000 der eigentlich unschuldigen Tiere getötet und Schweineställe angesteckt wurden. Bei einem Pressegespräch mit dem stellvertretenden Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Sell, Dr. Schirmer, Dr. Birkel vom Dialysezentrum Alzey, dem Leiter der Notarztzentrale im Kreis, Dr. Rohr, dem ärztlichen Leiter des DRK-Krankenhauses, Dr. von Blohn und dem stellvertretenden ärztlichen Direktor der Rheinhessen-Fachklinik, Dr. Keller, wurden einige Falschinformationen zum Thema „Mexikogrippe“ aufgeklärt.

Allgemein bestand die Ansicht, dass es absolut keinen Grund zur Panik geben müsse. Im Kreis Alzey-Worms gäbe es bisher keine Fälle. Insgesamt gibt es 4.713 bestätigte Erkrankungen, wovon weltweit 53 Menschen verstorben sind. Als viel gefährlicher sei die alljährliche „normale“ Influenza anzusehen, der jedes Jahr einige hundert bis tausend Menschen zum Opfer fielen, meinte Dr. Schirmer vom Gesundheitsamt. Es ist bisher nicht nachgewiesen, ob der saisonale H1N1-Impfstoff gegen das neue Virus schützt; dennoch rieten die Ärzte gefährdeten Personen, sich jedes Jahr impfen zu lassen. In der Rheinhessen-Fachklinik und dem DRK-Krankenhaus ist für einen als unwahrscheinlich anzunehmenden Fall der Ausweitung der Pandemie bestens vorgesorgt. „Einsatzpläne, Isolationsstandards sind vorbereitet, sowie Isolationsstationen, Isolierungsmaßnahmen und Atemschutzmasken“, meinte Dr. Keller von der RFK. Für den Fall der Fälle verfügten die Apotheken im Kreis über genügend Virostatika und Antibiotika. Der Leiter der Notarztzentrale im Kreis Alzey-Worms, Dr. Rohr, bestätigte, dass auch in kleineren Praxen interne Pandemiepläne erarbeitet würden. Symptome und Inkubationszeit der „Mexikogrippe“ sind schwer von den der „normalen“ Influenza zu unterscheiden. In Verdachtsfällen wird geraten, den Arzt aufzusuchen und auf keinen Fall einfach Mittel im Internet zu bestellen. Generelle Vorsichtsmaßnahmen wie das ausgiebige Händewaschen, sollten natürlich selbstverständlich sein. Dr. Birkel vom Dialysezentrum in Alzey wies darauf hin, dass es Vorteil gäbe, dass jeder jetzt hellhörig geworden sei, ein Anlass, um auf das, was wir jedes Jahr als „normale“ Influenza hätten, hinzuweisen und dem „Abstumpfungseffekt“ entgegen zu wirken.

Essenz des Pressegespräches: Absolut kein Grund zur Panik in der Bevölkerung! Wer sich weiter informieren möchte, kann dies unter www.kreis-alzey-worms.de tun. Dort ist zum Thema auf der Homepage ein Bürgertelefon eingerichtet. Auch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat eine Hotline zur „neuen Influenza“ („Schweinegrippe“) eingerichtet: Tel. 06131/165200.

Erster SAPV-Stützpunkt in Rheinland-Pfalz

ambulante Palliativmedizin

Bereits am 02.06.09 hat der „Hospiz-Palliativ- Stützpunkt Rheinhessen-Pfalz“ seine Arbeit aufgenommen. Der Stützpunkt versorgt, gemäß den Vorgaben der Kassen und des Gesetzgebers, eine Region mit 250.000 Einwohnern.
Ziel des Stützpunktes ist es todkranken Menschen daheim in den eigenen vier Wänden ein würdevolles, nahezu schmerzfreies Sterben zu ermöglichen und den ebenfalls schwere Stunden durchlebenden Angehörigen professionellen Beistand zu gewähren.
Die Aufteilung des Stützpunktes erfolgte in vier regionale Netze, was insofern sinnvoll erschien, da es sich um eine große zu versorgende Fläche handelt. Die regionalen Netze haben jeweils Netzwerkleiter. Für Worms sind es Dres. Oswald Burkhard und Birgit Reimann. In Nierstein-Oppenheim Dr. Ursula Müller und Patrick Landua. Der Donnersberg wird von Frau Dr. Bärbel Rottammer geleitet und in Alzey von Dr. Friedel Rohr. Eingebunden sind die Pflegedienste mit Palliative-care-Ausbildung sowie die Hospizdienste aus der Region.
Leiter des Stützpunktes ist Dr. Oswald Burkhard aus Worms, welcher es als Herausforderung ansieht, völlig neue Organisationsstrukturen zu schaffen. Dass dies keine leichte Aufgabe war, die zusätzlich zum normalen Alltag zu bewältigen ist, zeigt die sehr lange Vorarbeit. In Worms gibt es bereits seit sechs Jahren einen interdisziplinären Qualitätszirkel für Palliativmedizin). Damit die Arbeit auf mehrere verteilt wird, wurden drei Gruppen gebildet. Eine Steuerungsgruppe, eine Gruppe für die Öffentlichkeitsarbeit und eine Arbeitsgruppe Pflege. Umso stolzer kann er jetzt schon einen Dienstplan für Palliativmediziner und Palliativ- care-Pflege präsentieren, die alle (noch) ehrenamtlich arbeiten.
Am 23.06.09 kam es nach dreiwöchiger Aufnahme des Stützpunktes zu einem ersten Informationsaustausch mit den beteiligten Palliativmedizinern, Pflege, Hospiz und anderen medizinischen Berufsgruppen. In dieser Zeit wurden bereits 12 Patienten im Stützpunkt angemeldet.
Oberstes Ziel des Stützpunktes ist es, den Hausarzt immer mit in den Ablauf einzubeziehen. So können nur Hausärzte die Palliativpatienten im Stützpunkt einschreiben. In besonderen Fällen können es aber auch Klinikärzte vornehmen. Da bisher noch keine Gelder von den Kassen geflossen sind, hat man sich auch noch nicht für eine Rechtsform entschieden. Das Gelingen des ganzen Projektes ist auch auf die Kooperation mit dem Wormser Gesundheitsnetz (WoGe) e.G. zurückzuführen. Paul Brämer als Vorsitzender der WoGe ermöglichte es, dass sich der Stützpunkt als Arbeitsgruppe dort ansiedeln kann. Man überlässt zurzeit die Räume für Qualitätszirkel und Schulungen dem Stützpunkt. Ebenso arbeitet die dort ansässige Sekretärin, Frau Einsiedel noch ehrenamtlich. Sie sammelt alle Informationen bzgl. Anmeldung SAPV-Patient (SAPV=spezialisierte ambulante Palliativversorgung) oder AAPV-Patient (AAPV=allgemeine amb. Spezialisierte Palliativversorgung)und gibt dies dem entsprechenden diensthabenden Team weiter. Auch eine eigene Telefonnummer wurde schnell installiert.
Da es in Hessen schon Verträge mit der DAK gibt und die Verhandlungen in Rheinland Pfalz noch laufen (in RLP soll ausgehend vom Ministerium eine einheitliche Regelung mit allen Kassen gefunden werden), werden die Vorgaben des DAK Vertrages als Abrechnungsbasis genommen. Hier handelt es sich um Pauschalen, deren Verteilung durch einen Schlüssel noch festgelegt werden soll. Ziel ist es allen Beteiligten eine faire Bezahlung zukommen zu lassen. So ist u. a. vorgesehen, dem Hospiz am Jahresende prozentual ein Betrag X als Spende zukommen zu lassen.


Palliativmediziner:

Fr. Dr. Antje Bürk-Biesgen
Dr. med. Burkhard Pett
Dr. med. Friedel Rohr
Dr. med. Ralf Schneider
Dr. med. Maren Stein-Rosbach